Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen

Anbieter: Colors Austria GmbH
Firmenbuch-Nr.: FN 373756t

Geschäftsanschrift:
Gewerbepark Harham 2
5760 Saalfelden / Österreich

Telefon: +43 (0) 6582 71164
Telefax: +43 (0) 6582 71164 – 999
E-Mail: office@bltechnology.at
UID-Nr.: ATU 67200806

 

1 ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen Colors Austria als Verkäufer/Lieferant auftritt und der Kunde Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Z 1 Konsumentenschutzgesetz ist. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-mail übermittelt und sind auf der Homepage abruf- und speicherbar. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt der geänderten Bedingungen schriftlich, so gilt sein Schweigen als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind als Einladungen zur Anbotsstellung zu sehen und unverbindlich. Die auf Aufträgen bzw. Auftragsbestätigungen angeführten Liefertermine sind unverbindlich. Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Mit einer auf elektronischem Weg bestellten Ware, werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur eine Annahmeerklärung dar, wenn wir diese ausdrücklich erklären.
  3. Bei Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge gestattet.
  4. Im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung steht uns das Recht zu, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur der teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von uns bestätigt werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für die Erstellung von verbindlichen Kostenvoranschlägen hat der Kunde das vereinbarte, jedenfalls aber ein angemessenes, Entgelt zu bezahlen.
  6. Mit Auftragserteilung an uns erklärt sich der Kunde einverstanden, Rechnungen und allfällige Gutschriften in elektronischer Form zu akzeptieren.
  7. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung.

 

3 PREISE/VERGÜTUNG

  1. Die angegebenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro. In sämtlichen Preisangaben ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
  2. Die endgültige Berechnung des Preises erfolgt auf Grund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge.
  3. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Zellerbundesstrasse 13, 5760 Saalfelden, Österreich oder ab Werk Industriestraße 3, 5760 Saalfelden, Österreich, wenn für einzelne Spezialprodukte nichts anderes vereinbart wird, ohne Montage, einschließlich Verpackung.
  4. Bei Lieferungen gegen Fremdwährungen sind wir in jedem Fall berechtigt, zum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, dass wir die Forderung nach unserer Wahl in Euro oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung (Kurswert zum Zeitpunkt der Fälligkeit) begehren.
  5. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto Kassa zu bezahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist, im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a., zu verrechnen.
  6. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso, etc.) sodann auf bereits angefallene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital und zwar zuerst auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet.
  7. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls wir jedoch derartige Papiere annehmen, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch unseren Kunden. Die Entgegennahme vorangeführter Papiere wird von uns auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb auf diese Zahlung kein Skonto gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch uns nicht. Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen.
  8. Vor völliger Bezahlung allfälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel.
  9. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  10. Der Kunde verpflichtet sich alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.

 

4 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages zahlungshalber ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, den Wiederkäufer der Ware von der erfolgten Mahnung zu verständigen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  3. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.
  4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
  5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche zu verlangen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist die Ware vom Kunden gegen Verlust und Wertminderung, gegen Vandalismus, Feuer, Diebstahl und Transportgefahr sowie Wasserschäden zu versichern.

 

5 LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG / LIEFERUNG

  1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (z.B. Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und Termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzuges ist nur unter Setzung einer angemessenen zumindest 4-wöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs-oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit der Übergabe der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
  3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Kunde hat die durch den verzögerten Versand verursachten Kosten zu ersetzen.
  4. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager Zellerbundesstrasse 13, 5760 Saalfelden, Österreich oder ab Werk Industriestraße 3, 5760 Saalfelden, Österreich. Wir behalten und die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Kriegsstreik, Aussperrung, behördliche Anordnung, usw., auch wenn sie bei unseren Herstellern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

6 GEWÄHRLEISTUNG/PRÜFUNG DER WARE

  1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr oder Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
  3. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Durch Überlassung von Mustern vor oder aus Anlass des Vertragsabschlusses wird kein Kauf nach Muster vereinbart, das heißt, es handelt sich lediglich um Anschauungsmuster, die den angeführten Charakter der Ware zeigen. Bestimmte Eigenschaften werden hierdurch nicht vereinbart.
  4. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

 

7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND FREISTELLUNG

  1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüche Dritter haften wir nicht, sofern wir nur leichte Fahrlässigkeit zu vertreten haben und keine Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch uns vorliegt. Berechtigte Schadensersatzansprüche des Kunden sind jedenfalls der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
  2. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
  3. Jeder Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von einem Jahr, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem (Primär-) Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Die Bestimmung des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichisches Gericht vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  4. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, e-mail Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden gemäß Artikel 6 der EU-DSGVO (https://www.colors-austria.at/datenschutz/ ) gespeichert und weiterverarbeitet. Dem Lieferanten steht ein jederzeitiges Recht auf Widerruf zu. Wir ergreifen alle technisch zumutbaren Maßnahmen, um die bei uns gespeicherten Kundendaten zu schützen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben und nur für den Zweck der Geschäftsabwicklung verwendet.